Hiermit beantrage ich die LV-Mitgliedschaft im Landesverband 23 „Münsterland – Emsland e. V.“. Die Mitgliedschaft gilt immer für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres die Kündigung der Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand des LV 23 vorliegt. Für die LV-Mitgliedschaft ist die Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des Landesverband 23 "Münsterland-Emsland" nicht zwingend erforderlich. Eine weitere eigenverantwortliche Mitgliedschaft in anderen Vogelzuchtorganisationen (AZ, DSV, u.ä.) ist möglich. Die Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des LV 23 ist durch den Vereinsvorstand des Mitgliedsvereins auf dem Aufnahmeantrag zu bestätigen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt z. Zt. jährlich 20 € und wird durch Bankeinzug jeweils am 15. Oktober für das kommende Jahr erhoben. Bei ausländischen Mitgliedschaften ist der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 20 € fristgerecht auf das unten genannte Konto einzuzahlen. Eine Mitgliedschaft im DKB wird vom Antragsteller ausdrücklich nicht gewünscht, dieses wird durch die Unterschrift des Antragstellers bestätigt. Ebenso wird auf den Bezug der Fachzeitschrift „Vogelfreund“ verzichtet. Es werden keine Ansprüche an den DKB gestellt, da es sich bei dieser Antragstellung um eine reine LV- Mitgliedschaft handelt. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen des Landesverbandes 23 "Münsterland-Emsland", sowie an der Landesverbandsaustellung des LV 23.